Einführung
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Förderungswürdige Projekte werden jährlich mit Milliarden
subventioniert. Europäische oder nationale Subventionen, sei es in
Form von Zuschüssen oder Darlehen, gehören zu den Bedingungen
des Marktes, die ein Unternehmen nicht beeinflussen kann. Jeder Unternehmer
sollte daher die Auswirkungen auf den Markt und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen
kennen und, wichtiger, er muß lernen, diese Marktgegebenheiten für
sich auszunutzen. Die größten und erfolgreichsten deutschen
Unternehmen sind auch am erfolgreichsten, wenn es darum geht, Subventionen
zu kassieren. Diese Unternehmen unterhalten Stäbe, die nur für
das Eintreiben von Subventionen zuständig sind.
TIPP: Die Unternehmen sollten sich bei der Realisierung jedes
Projektes über die vielfältigen nationalen und europäischen
Förderungsmöglichkeiten informieren.
Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Stärkung
ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und eine ausgewogene
und reibungslose Entwicklung des Gemeinsamen Marktes (siehe EU-Vertrag
Art. 130 ff.). Die EU will den Anschluß an die USA und Japan in bezug
auf neue Technologien nicht verlieren, hinzu kommt, daß der Umweltschutz
als Ziel in die EU-Politik aufgenommen wurde.
Diese Ziele will die EU u.a. durch Gewährung von Beihilfen, Darlehen
und Zuschüsse verwirklichen. Das zweite Bein der EU-Förderpolitik
bildet eine Negativ-Förderung. Nach Artikel 92 - 94 der EU-Verträge
hat die EU die Möglichkeit die nationalen Förderprogramme in
ihrem Umfang und in ihrer Beihilfenhöhe zu begrenzen. Die EU-Förderprogramme
sind wichtige Instrumente, mit deren Hilfe die EU die Ziele durchsetzt,
die in den europäischen Verträgen festgesetzt sind.
Die EU-Förderprogramme werden für ca. fünf Jahre aufgelegt.
Die Gemeinschaft setzt einen Fond in einem sogenannten Rahmenprogramm zur
Verfügung. Innerhalb eines Rahmenprogramms werden mehrere Programme
ausgewiesen. Der Unternehmer muß seinen Antrag im Rahmen eines Programms
stellen. Wenn die Gelder vergeben sind, so muß man auf das nächste
Rahmenprogramm warten oder sich für ein verwandtes Programm entscheiden.
Es gibt über 100 einzelne EU-Programme, die vor allem Forschung
und Entwicklung, Struktur- und Regionalentwicklung, Aus- und Weiterbildung
fördern sollen.
Neben den verschiedenen Wettbewerbsregeln und anderen gemeinsamen Regeln
des Binnenmarktes tragen die Beihilfen und Darlehen zur Entwicklung eines
gemeinsamen Marktes bei. Es gibt verschiedene Verflechtungen zwischen
den einzelnen Darlehens- und Beihilfekategorien. So können die finanziellen
Eingriffe, die speziell auf die Entwicklung einer Region abzielen (EFRE),
eine Rolle in der Entwicklung, Modernisierung und Umstrukturierung eines
Wirtschaftssektors beitragen. Die Region kann aber durch andere Beihilfen
stärker beeinflußt werden. So können Ausgaben des EAGFL
zur Verbesserung der Agrarstrukturen, die Ausgaben des Sozialfonds zur
Erhöhung der Qualifikation und der Mobilität der Arbeitskräfte,
die Gemeinschaftsdarlehen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen
weitaus wichtiger sein.
F&E-Programme (Forschung und Entwicklung)
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Die F&E-Programme dienen dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie. Die Koordinierung der gesamten Forschungs-
und Technologiepolitik der Gemeinschaft erfolgt im Rahmen umfassender mehrjähriger
Rahmenprogramme. Diese Programme ermöglichen, die wissenschaftlichen
und technischen Ziele festzulegen, die auf Gemeinschaftsebene erreicht
werden sollen. Sie bilden den Orientierungsrahmen für die Erarbeitung
spezifischer Programme und für die Finanzplanung. Für die Forschung
und Entwicklung existieren ca. 37 spezifische Programme.
Durchführbarkeitsprämien: Kleine und mittlere Unternehmen
(Nettojahresumsatz kleiner als 38 Millionen ECU, weniger als 500 Mitarbeiter
und nur ein Drittel des Kapitals darf im Besitzt eines Großunternehmens
sein) können den Personal- und Finanzierungsaufwand nicht aufbringen,
der für die Vorbereitung auf ein größeres grenzüberschreitendes
Programm der kooperativen Forschung und Entwicklung, und für die Beteiligung
an einem solchen Programm erforderlich wäre. Zur Förderung der
kleinen und mittleren Unternehmen, im EU-Jargon heißen sie KMU, hat
die Europäische Gemeinschaft bei dem F&E-Programm BRITE/EURAM
ein Prämiensystem eingeführt, das Förderungsmittel zur Verfügung
stellt, damit die KMU die erforderliche Forschung und Entwicklung zur Feststellung
der Realisierbarkeit einer innovativen Einrichtung, eines Verfahrens oder
eines Konzepts durchführen können.
Forschungsprogramme der EU mit anderen Ländern
Auch andere europäische Länder beteiligen sich an den EU-Programmen
insbesondere die EFTA-Länder (Schweiz, Österreich, Norwegen,
Schweden, Finnland und Island), aber auch die Türkei und Jugoslawien.
Seit 1989 sind sämtliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme auf
Projektebene für die EFTA-Länder offen. Dies ist wichtig zu wissen,
da bei allen Programmen ausländische Partner erforderlich sind. Es
gibt aber Programme, vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung,
an denen von vornherein auch Nicht-EU-Länder teilnehmen z.B. EUREKA
und COST.
Strukturfonds
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Zur Förderung der Infrastruktur und zur Angleichung der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung aller Regionen stehen der EU drei Instrumente
zur Verfügung:
(1) Europäischer Fond für Regionale Entwicklung (EFRE);
(2) Europäischer Sozialfond (ESF);
(3) Europäischer Ausgleichs- und Garantiefond für die Landwirtschaft
(EAGFL).
Diese Fonds gewähren Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt
werden müssen.
Darlehensinstrumente
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Die EU nimmt Anleihen auf und vergibt diese im Rahmen von Gemeinschaftsdarlehen,
über die Europäische Investitionsbank (EIB), das Neue Gemeinschaftsinstrument
(NGI), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom).
Die Darlehen werden in der Regel zu marktüblichen Zinsen, aber
auch günstigeren Bedingungen vergeben und stellen für Investoren
eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar.
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft
(EAGFL)
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Ziele der EU-Agrarpolitik sind: Erhöhung der Produktivität der Landwirtschaft
und dadurch Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung
für die Landwirte, Vermeidung von Preisschwankungen, Sicherung der
Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.Der mit der Preisstützung verbundenen Kosten werden vom EAGFL getragen.
Ca. 70 % der landwirtschaftlichen Produkte erhalten eine Absatz- und Preisgarantie.
Etwa ein Viertel der Agrarprodukte werden durch Abschöpfungen und
Zölle geschützt. Für einige Agrarprodukte werden Ergänzungs-
und Pauschalbeihilfen gewährt. Ergänzungsbeihilfen dienen zur
Sicherung der Einkommens für die Erzeuger, ohne daß die Verbraucherpreise
erhöht werden.
Andere Programme
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Weitere bedeutende Programme werden im Bereich Aus- und Fortbildung
gewährt. Auch andere Gemeinschaftspolitiken werden mit Hilfe von EU-Förderprogrammen
gefördert z.B. Erhaltung von Baudenkmäler, Messeförderung.
Tipps für die Erlangung von Förderungsgeldern
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"Ran an die Wurst", denkt mancher, wenn er von den gefüllten EU-Fördertöpfen
hört. So einfach ist das leider nicht. Informationen über die
in Frage kommenden Programme müssen beschaft werden, komplizierte
Anträge ausgefüllt und Nachweise erbracht werden.
Wie können die vorhandenen Subventionen für das eigene Unternehmen
genutzt werden?
Bei Anfragen über EU-Programme muß folgendes beachtet
werden:
Es gibt Darlehen und Zuschüsse. Die Darlehen enthalten sehr günstige
Finanzierungshilfen und müssen zurückbezahlt werden. Die Zuschüsse
dagegen müssen nicht zurückbezahlt werden.
Die EU-Programme sind in der Regel Zuschüsse und müssen aus
der Vielzahl der Programme für jedes Projekt einzeln ausgesucht werden.
Auswahlkriterien: Das Projekt muß mit den Zielen des Programms
übereinstimmen und grenzüberschreitenden Charakter haben. Alle
weiteren Kriterien, die in den Aufrufen und Informations-Paketen genannt
sind, müssen unbedingt beachtet werden. Wenn Ihr Vorschlag noch nicht
alle Kriterien erfüllt, lassen Sie ihn erst ausreifen und warten Sie
bis zur nächsten Ausschreibung.
Finanzen: Prüfen Sie, ob Sie die erforderliche Selbstbeteiligung
erbringen können (i.d.R. 50 %).
Form: Halten Sie sich an die erbetene Form des Vorschlages. Diese
dient der Beschleunigung der Abläufe in der Kommission und gewährleistet
die Anonymität während des Auswahlverfahrens.
Fristen: Die Fristen zur Einreichung der Vorschläge sind
oft knapp bemessen. Sie müssen trotzdem eingehalten werden. Informieren
Sie sich deshalb schon vor der Ausschreibung. Die Rahmenplanung wird sowohl
in der nationalen Presse als auch in der offiziellen EU-Presse bekannt gegeben.
Viel wichtiger sind für die Unternehmer die Informationen über
die einzelnen Programme, weil er seinen Antrag im Rahmen eines spezifischen
Programms abgeben muß. In der Regel kann der Entscheidungsprozeß
wie folgt verfolgt werden:
(1) ein Vorausvermerk erscheint in der Reihe C des Amtsblattes
der Europäischen Gemeinschaft. In diesem Vermerk werden Informationen
über ein zukünftiges Programm gegeben;
(2) der Vorschlag der EU-Kommission wird in der Reihe C des Amtsblattes
veröffentlicht. Schon Monate vor der endgültigen Entscheidung
durch den Rat kann der Vorschlag der Kommission gelesen werden;
(3) die Entscheidung des Rates über das Programm erscheint
in der Reihe L des Amtsblattes. In der Regel wird der Rat den Vorschlag
der Kommission mit geringfügigen Änderungen verabschieden;
(4) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung
von einzelnen Projekten wird wieder in der Reihe C des Amtsblattes
veröffentlicht. In ihr wird nochmals kurz das Programm vorgestellt
mit Hinweis auf die Fristen und die Ansprechpartner, wo nähere Informationen
erhältlich sind. Dieser Aufforderung kann sogar eine Ankündigung
vorausgehen, in der darauf hingewiesen wird, daß eine Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen wird.
Zwischen den einzelnen Veröffentlichungen liegen in der Regel mehrere
Monate.
Präsentation: Die Vorschläge sollten allgemeinverständlich,
übersichtlich und anschaulich präsentiert werden. Diejenige Anträge
haben meistens Erfolg, die unmittelbar überzeugen.
Beratung: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Klären
Sie vorab, ob erstens Ihr Projekt den allgemeinen Zielsetzungen des Programms
gerecht wird und zweitens ob alle geforderten Bedingungen erfüllt
werden.
Hilfen: Die zuständigen EU-Behörden, Industrie- und
Handelskammer, Handwerkskammern, aber auch Unternehmensberater helfen Ihnen
bei der Besorgung und Ausfüllung der Formulare.
Literatur
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Bundesministerium für Wirtschaft (Hrsg.): Fördermaßnahmen
in den alten Bundesländern für mittelständische Unternehmen,
Freie Berufe und Existenzgründungen. Bonn 1991.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Beihilfen und
Darlehen der Europäischen Gemeinschaft, Europäische Dokumentation
1985.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Forschungs-
und Technologieförderung der EU. Das 3. Rahmenprogramm 1990-1994.
Ein Leitfaden für Antragsteller. 3. Auflage 1992.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Leitfaden zu
den Programmen der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen: Allgemeine
und berufliche Bildung Jugend. Brüssel 1989.
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